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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen. Mit dem Gesetz soll in der letzten Lebensphase Selbstbestimmung gestärkt und Lebensqualität verbessert werden.„Durch unsere moderne Medizin werden wir insgesamt älter und bleiben länger gesund. Das ist eine sehr gute Entwicklung. Als Gesellschaft dürfen wir die Auseinandersetzung mit dem schwierigen Thema Sterben und Tod aber nicht verdrängen. Und auch im letzten Lebensabschnitt brauchen wir eine bestmögliche Versorgung. Hier setzt das neue Gesetz an“, so Johannes Steiniger, Mitglied im interfraktionellen Gesprächskreis Hospiz des Deutschen Bundestages.Ziel des Gesetzes ist es, flächendeckend ein Angebot an Hospiz- und Palliativversorgung zu schaffen, das sich an den individuellen Bedürfnissen der Schwerstkranken und Sterbenden orientieren soll. Die ambulanten und stationären Angebote sollen gestärkt werden. Auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern soll die Versorgung ausgebaut werden.„Hospize profitieren von den Neuregelungen unmittelbar: Die Krankenkassen tragen künftig 95 statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Der Anteil, den Hospize etwa durch Spenden aufbringen müssen, wird damit deutlich reduziert“, so Steiniger.„Diese erreichten Verbesserungen in allen Bereichen der Hospiz- und Palliativversorgung sind ganz zentral: Denn nur so kann für jeden einzelnen ein würdevolles Sterben in einer selbst gewählten, und wenn möglich gewohnten Umgebung, erreicht werden. Das kann ambulant zu Hause bedeuten oder etwa in einem Hospiz“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Steiniger.

Weitere Informationen zum Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung finden Sie hier auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

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