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Steiniger fragt: Bürokratie bei kleinen Solaranlagen

Bürokratiehürden erschweren die Installation von sogenannten "Balkon-Solaranlagen". Ich habe zu diesem Thema eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt.

Bei der Ampel-Regierung habe ich mich danach erkundigt, wie die sogenannten „Balkon-Solaranlagen“ einfacher realisiert werden können. Viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis sind an mich herangetreten, weil sie sich mit Hürden konfrontiert sehen, die eine Installierung einer Solaranlage schwierig macht. Zudem sind je nach Netzbetreiber ganz unterschiedliche Anforderungen notwendig. Insgesamt sind die Genehmigungsverfahren aufwändig und bürokratisch.

Aus diesem Grund habe ich eine schriftliche Frage hierzu an die Regierung gestellt. Das parlamentarische Fragerecht steht Bundestagsabgeordneten zu, um sich über Sach- und Verfahrensstände durch die zuständigen Ministerien informieren zu lassen.

Der übermittelten Antwort des zuständigen Umweltministeriums ist zu entnehmen, dass zwar bisher wenig konkrete Schritte veranlasst sind, aber ein Abbau von Bürokratie bei den Balkonsolaranlagen in Aussicht gestellt wird. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir die Regierung beim Wort nehmen und an diesem Thema dranbleiben.

Vollständige Frage im Wortlaut:

"Sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme und dem Netzanschluss sogenannter "Balkon-Solaranlagen" unterschiedliche Voraussetzungen durch die Energie-Netzbetreiber bekannt, und wenn ja, gibt es konkrete Vorhaben der Bundesregierung zu einer besseren Realisierung der Balkon-Solaranlagen zu gelangen?"

Vollständige Antwort des Bundesministeriums für Bau und Klimaschutz im Wortlaut:

"Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Inbetriebnahme und der Netzanschluss sogenannter Balkon-Solaranlagen teilweise unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen. Vor diesem Hintergrund – und auch, um das zu erwartende „Massengeschäft“ mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), Wärmepumpen und privater Ladeinfrastruktur effizient zu bewältigen – hat die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Osterpakets erste gesetzliche Maßnahmen beschlossen, die zur Vereinfachung und Beschleunigung des Anschlussverfahrens beitragen sollen.
So wird es zukünftig einen zentralen Einstieg in den Netzanschlussprozess über eine gemeinsame Internetplattform der Verteilnetzbetreiber geben. Ferner werden Vorgaben zur Standardisierung und Digitalisierung des Anschlussverfahrens von Verbrauchern im Bereich der Niederspannung in der Niederspannungsverordnung (dort Paragrafen 6 und 19) geregelt.
Der Prozess des Netzanschlussbegehrens von kleinen Erneuerbare-Energien-Anlagen, insbesondere PV-Dachanlagen (kleiner als 30 Kilowatt) ist gleichermaßen zu vereinfachen und zu beschleunigen: Dazu soll das in Paragraf 8 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte Verfahren kurzfristig angepasst werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat hierzu gemeinsam mit der Bundesnetzagentur Eckpunkte für einen Regelungsvorschlag erarbeitet und diese mit der Branche im Rahmen eines Stakeholder-Workshops konsultiert. Netzbetreiber und Anlagenbetreiber sowie Hersteller und Handwerk wurden dabei gleichermaßen einbezogen.
Unabhängig von den bisher unternommenen Maßnahmen arbeitet die Bundesregierung weiterhin am Abbau von bürokratischen Hürden bei der Installation von Balkon-Solaranlagen."

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