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Digitalisierungsaufwand im Steuerrecht transparent machen

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Donnerstag einen Antrag zur obligatorischen Offenlegung und Finanzierung von Digitalisierungskosten im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren in den Bundestag eingebracht.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Donnerstag einen Antrag zur obligatorischen Offenlegung und Finanzierung von Digitalisierungskosten im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren in den Bundestag eingebracht. Dazu erklärt der Berichterstatter Johannes Steiniger:

"Können wir Unternehmen und Bürger entlasten, ohne Steuermilliarden in die Hand nehmen zu müssen? Ja, können wir! Indem wir die Finanz- und andere Verwaltungen digitaler aufstellen. Dieses Potential nutzt die Verwaltung für sich selbst sehr gern. So haben wir vor 13 Jahren mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz beschlossen, dass Unternehmen verpflichtet sind, ihre Bilanzen digital zu übermitteln."

Weil Prüfungsschwerpunkte so schneller ermittelt werden können, sollten endlich zeitnahe Betriebsprüfungen und die schnellere Erlangung von Rechtssicherheit für Unternehmen realisiert werden. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen besteht nun schon seit 10 Jahren, eine Rückübermittlung von Korrekturen durch das Finanzamt an den Steuerpflichtigen ist aber noch immer nicht möglich. Unternehmen könnten hohe Kosten sparen, wenn es das versprochene medienbruchfreie Verfahren bei der Rückübermittlung von Korrekturbilanzen gäbe. Die Realisierung dieses Rückübermittlungskanals ist nach mehrmaligen Verschiebungen nun für 2024 geplant.

Ein anderes Beispiel ist die fehlende Digitalisierung von Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbescheiden. Sie müssen auch heute noch eingescannt und mühsam maschinell lesbar gemacht werden. Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt ausdrücklich die Forderungen des Bundesverbandes der deutschen Industrie, der seit langem ein digitales Besteuerungsverfahren bei der Gewerbesteuer einfordert.

"Ganz aktuell macht die technische Umsetzung der Grundsteuerreform keinen guten Eindruck. Man braucht schon eine Portion Humor, wenn man hört, dass die Grundstücksdatenbank LANGUSTE einen Monat nach Ablauf der Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen in Betrieb gehen wird. Hier sollen die Daten der Kataster-, Vermessungs- und Grundbuchämter wie Lage und Größe aller Grundstücke in Deutschland sowie das Einheitswertaktenzeichen vorgehalten werden. Eine andere Prioritätensetzung und nur wenige Monate frühere Programmierung hätte Eigentümern wie Steuerberatern bei der Ermittlung der für die Grundsteuer erforderlichen Parameter viel Zeit und Mühe erspart.“

Unser Ziel ist, dass die große Masse der Steuerbescheide künftig automatisch entstehen – von der elektronischen Erklärungsabgabe über die maschinelle Prüfung bis zum digitalen Steuerbescheid. Damit neue Steuergesetze diesem Ziel nicht entgegenlaufen, bedarf es schon bei der Gesetzgebung einer Prüfung der IT-Umsetzung hinsichtlich der Zielerreichung als auch der Realisierbarkeit. Die Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen muss am Anfang stehen. Der Gesetzgeber muss deshalb für jede Steuerrechtsänderung eine gesonderte IT-Folgenabschätzung vorgelegt bekommen, aus der sich der zeitliche und finanzielle Umsetzungsaufwand ergibt.

"Eine elektronische Umsetzung ermöglicht aber im Gegenzug auch Einsparpotentiale. Zur Vervollständigung des Bildes müssen auch diese transparent dargelegt werden. Es muss uns darum gehen, die Digitalisierung der Steuerverwaltung in allen Bereichen und auf allen staatlichen Ebenen zügig voranzutreiben und für einheitliche Standards zu sorgen.“

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