Infopost: Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen künftig steuerfrei
Nach dem es für Hausbesitzer mit kleinen Anlagen auf dem Dach immer wieder zu Ärger mit dem Finanzamt gekommen ist, wird jetzt endlich Klarheit geschaffen. Ab sofort wird der Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen steuerfrei gestellt. Das hat das Bundesfinanzministerium nach vielfachen Forderungen aus der Union nun beschlossen.
Die neuen Regelungen gelten für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen)installiert sind und nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden. Neben kleinen Solaranlagen auf Privathäusern werden auch Blockheizkraftwerke bis 2,5Kilowatt von der Steuerbürokratie entlastet.
Weitere Infos gibt es auf meiner Homepage: https://bit.ly/3626N4S.
