Berlin
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Gute Nachrichten für Betreiber von Photovoltaikanlagen!

Das Jahressteuergesetz 2022 ist in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet worden. Bei der Photovoltaik sind in diesem Zuge steuerliche und bürokratische Hürden beim Ausbau der Photovoltaik ausgeräumt worden.

Das Jahressteuergesetz 2022 ist in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet worden. Bei der Photovoltaik sind in diesem Zuge steuerliche und bürokratische Hürden beim Ausbau der Photovoltaik ausgeräumt worden. Zentrale Forderungen im Bereich der Photovoltaik der CDU/CSU wurden dabei berücksichtigt.

Die sogenannte Bagatellgrenze bei Photovoltaik-Anlagen wurde auf 30 KWp erhöht. Anlagen bis zu dieser Leistung werden von der Ertragssteuer befreit; die Beratungen in dieser Woche haben ergeben, dass dies auch rückwirkend für 2022 geschehen kann. Die steuerliche Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine ist im Zusammenhang für solche Photovoltaikanlagen erweitert worden. Auch wird bei diesen Anlagen bei Lieferung und Montage in Zukunft keine Umsatzsteuer mehr erhoben. Sowohl für Betreiber von Solaranlagen sowie für alle, die eine planen, macht es die Sache deutlich einfacher!

In einem eigenen Entschließungsantrag zum Jahressteuergesetz haben wir als CDU/CSU zudem gefordert, dass bei der Anschaffung von Solarwärmeanlagen ebenfalls die Umsatzsteuer entfällt. Außerdem hatten wir dafür plädiert, dass die neuen Regelungen für die Installation und Nutzung kleiner PV-Anlagen um Miet- und Leasingoptionen erweitert werden sollen.

Und für den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland sind die Maßnahmen gut und richtig - auch wenn wir unsdarüber hinaus weitere Anreize erhofft hätten.

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