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Höhere Pauschbeträge und Steuervereinfachungen für Menschen mit Behinderung

Ende Oktober haben wir im Bundestag das Ge­setz zur Er­hö­hung der Be­hin­der­ten-Pausch­be­trä­ge beschlossen. Als Finanzpolitiker war ich in den Verhandlungen dabei und konnte viele Verbesserungen durchsetzen. Am Freitag wurde das Gesetz durch den Bundesrat bestätigt.

Das bedeutet starke finanzielle Entlastungen für viele arbeitende Menschen mit Behinderungen. Sie zahlen Einkommensteuer, müssen behinderungsbedingt aber oft höhere Aufwendungen tragen. Beispielsweise für Fahrtkosten und Hilfen bei den regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens wie der Körperpflege.

Behinderten-Pauschbetrag als zentrales Entlastungsinstrument

Um solche Mehrkosten finanziell auszugleichen gibt es den Behinderten-Pauschbetrag, mit dem solche Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Diese einfache Lösung haben wir nun gestärkt. Ab 2021 wird der Behinderten-Pauschbetrag verdoppelt und kann fortan auch schon mit einem Grad der Behinderung von 20 geltend gemacht werden.

Die genauen Änderungen der verschiedenen Stufen bei den Pauschbeträgen finden Sie hier.

Weitere Vereinfachungen für behinderte Menschen im Steuerrecht

Ebenso unbürokratisch können fortan behinderungsbedingte Fahrtkosten abgesetzt werden. Das haben wir im parlamentarischen Verfahren noch einmal mit einer gesetzlichen Änderung klargestellt. Genauso wie die Klarstellung, dass die Fahrtkostenpauschale auch für taubblinde Menschen gilt.

Ab sofort wird zudem regelmäßig überprüft, ob die Pauschbeträge auch langfristig den behinderungsbedingten Mehraufwendungen gerecht werden. Damit die nächste Anpassungen der Pauschbeträge nicht erst wieder in 40 Jahren erfolgt, hat die Bundesregierung von uns einen entsprechenden Prüfauftrag erhalten.

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