Gebrauchte Elektroautos werden immer günstiger! Darüber hat die @tagesschau berichtet. Ein Grund ist mit Sicherheit auch ein Gesetz, das wir im Finanzausschuss 2019 beschlossen haben. Im „Gesetz zur steuerlichen Förderung von E-Mobilität“ haben wir die Besteuerung der privaten Nutzung von E-Autos als Dienstwagen massiv reduziert. Nur noch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises werden seit dem als geldwerter Vorteil besteuert; bei einem Verbrenner sind 1 Prozent zu versteuern. Die Idee dahinter: Immer mehr entscheiden sich bei einem Dienstwagen für einen elektronischen Antrieb. Diese Autos werden dann nach einer gewissen Zeit auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt landen und so zu erschwinglicheren Preisen führen. Wir setzen also auch hier auf Anreize statt auf Verbote!
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