Förderung
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Rettungsschirm für Profiligen des Sports

Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 den Weg frei gemacht für eine Unterstützung von 200 Millionen Euro Bundesmittel für Vereine und Unternehmen im (semi-) professionellen Wettbewerb, die am Ligabetrieb teilnehmen.

Der Sportpolitiker Johannes Steiniger erklärt hierzu:

„Die Corona-Pandemie hat den Sport hart getroffen. Da bis auf weiteres keine Spiele und Wettkämpfe in vollen Stadien mehr stattfinden können, geraten viele Liga-Vereine unverschuldet in eine wirtschaftliche Notsituation.

Der Profifußball in der ersten und zweiten Bundesliga kann mit den gesicherten Einnahmen durch Fernsehrechte auch bei „Geisterspielen“ rechnen. Für alle weiteren Sportarten ist die Situation jedoch eine völlig andere: hier treffen die fehlenden Einnahmen aus Zuschauertickets sowie dem Sponsoring unvermittelt.

Um drohende Insolvenzen und damit das Aussterben einer über Jahrzehnte gewachsenen Sport- und Vereinskultur in Deutschland zu verhindern, war es wichtig, zielgerichtet und schnell zu helfen. Die Mittel werden noch für das Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt. Im Bundestag werden wir noch in dieser Woche den Nachtragshaushalt beschließen.

Ich freue mich, dass wir in der CDU/CSU-Fraktion durch die intensiven Beratungen zwischen Sport- und Haushaltspolitikern dieses gute Ergebnis für die Vereine erreichen konnten. Jetzt geht es darum, dass die Vereine unbürokratisch die Hilfen beantragen können. Hierfür wird das unionsgeführte Innenministerium, welches für den Sport zuständig ist, ein Förderprogramm aufsetzen.“

Hintergrund

Adressaten der Unterstützung  

  • Im Ligabetrieb teilnehmende Sportvereine und Unternehmen im (semi-) professionellen Wettbewerb der 1. und 2. Liga im Bereich der olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten sowie der dritten Liga im Fußball.
  • Aus dem Adressatenkreis ausgenommen sind Sportvereine und Unternehmen der Bundesliga und 2. Bundesliga im Männerfußball.

Voraussetzung der Förderung

  • Fördervoraussetzung ist, dass insbesondere in den Monaten April und Mai 2020 kein regulärer Wettkampfbetrieb stattgefunden hat bzw. keine Liga-/Pokal-Spiele durchgeführt werden konnten.

Umfang und Dauer

  • Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse an die betroffenen Organisationen sind an der Höhe der vorangegangenen Ticketeinnahmen im April bis Dezember 2019 und dem Bezugszeitraum in 2020 auszurichten.
  • Die Höhe des jeweiligen Zuschusses wird dabei auf höchstens 80 Prozent dieser Ticket-Einnahmen und maximal 800 Tausend Euro pro Verein bzw. Organisation für den gesamten Zeitraum begrenzt werden.

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