Förderung
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Start des Förderprogramms für den Neueinbau von raumlufttechnischen Anlagen

Seit heute können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Anträge für den Neueinbau von raumlufttechnischen Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gestellt werden.‍

Seit heute können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Anträge für den Neueinbau von raumlufttechnischen Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gestellt werden.

Ich finde:

"Bereits seit letzten Oktober fördert der Bund den Einbau von Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden. Ich bin froh, dass ab heute endlich auch Kitas und Grundschulen in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen wurden. Neben Masken und der Teststrategie dienen Lüftungsanlagendabei als ein weiterer Baustein für die Normalisierung des Bildungsalltags. Leider haben die Bundesländer hier viel zu lange geschlafen. Umso wichtiger, dass der Bund jetzt in die Presche springt und den Kommunen und Schulträgern aushilft.“

Hintergrund des Förderprogramms

Die förderfähigen Einrichtungen umfassen Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen im Sinne von §§ 33 Nr. 1 und Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes in öffentlicher oder freier Trägerschaft und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung.

Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500.000,00 Euro pro Standort. Im Zuge der Novellierung werden auch für die Um-und Aufrüstung von RLT-Anlage weitere Zuwendungsempfänger mit aufgenommen: Dazu zählen u. a. Einrichtungen der Rehabilitation, Frühförderstellen sowie besondere Wohnformen und Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe.

Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren sowie zum Gegenstand und zur Höhe der Förderung gibt es hier.

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