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Steuer auf Produkte der Monatshygiene senken

Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in ihrer Sitzung am 25. Juni 2019 für eine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent auf Produkte der Monatshygiene wie zum Beispiel Tampons oder Binden ausgesprochen.

Dazu erklärt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Neustadt/ Speyer Johannes Steiniger (CDU):

Produkte der Monatshygiene wie Tampons und Binden werden bislang nach dem Regelsteuersatz von 19 Prozent besteuert. Viele andere Artikel des täglichen Bedarfs dagegen nur mit 7 Prozent. Das macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Nachdem die neuen Regelungen der EU uns es jetzt erlauben, diese Steuern anzupassen, wollen wir das auch tun und diese künftig weniger stark besteuern. Da viele auf diese Produkte angewiesen sind, bedeutet das eine spürbare Entlastung im Geldbeutel. Wichtig ist dann allerdings, dass die Unternehmen hier fair bleiben, die Preise vor Steuer gleich lassen und keine versteckten Erhöhungen durchsetzen. Das werden wir genau beobachten.

Hintergrund

Während die meisten Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wie Grundnahrungsmittel, Druckerzeugnisse, aber auch Kulturveranstaltungen seit 1968 mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belegt werden, sind Damenhygieneartikel dem vollen Steuersatz von 19 Prozent unterworfen.

Mehrere Online-Petitionen setzen sich für eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ein. Die für alle Mitgliedstaaten geltende Mehrwehrsteuersystemrichtlinie ermöglicht es, einen ermäßigten Steuersatz auf Monatshygieneprodukte einzuführen. Von dieser Möglichkeit haben bereits einige Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht. Anders ist die europarechtliche Situation bei den viel diskutierten Babywindeln: Hier ermöglicht die Mehrwertsteuersystemrichtlinie es nicht, den ermäßigten Steuersatz zu erheben.

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