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Bürokratierückbau für die Land- und Ernährungswirtschaft startet

Im Bereich der Landwirtschaft haben wir diese Woche direkt zwei Vorhaben auf den Weg gebracht:

Im Bereich der Landwirtschaft haben wir diese Woche direkt zwei Vorhaben auf den Weg gebracht:

Zum einen beheben wir die handwerklichen Mängel des von der Ampel-Koalition eingeführten staatlichen Tierhaltungskennzeichens, das in der aktuellen Form nicht umsetzbar ist. Derzeit sind nur etwa 60 % der Betriebe registriert, zudem existieren sechzehn unterschiedliche Datenbanken in den Bundesländern. So kann keine verlässliche Kennzeichnung gewährleistet werden. Deshalb verlängern wir das Zeitfenster für eine praxistaugliche Überarbeitung des Kennzeichens bis zum 1. März 2026. So schaffen wir die Möglichkeit, gemeinsam mit den Akteuren der Wertschöpfungskette und den Ländern eine aussagekräftige Kennzeichnung zu erreichen. Davon profitieren letztlich alle: Landwirte, Verarbeiter, Händler und vor allem die Verbraucher.

Zum anderen verschieben wir das Inkrafttreten von zwei – noch von der Ampel beschlossenen – neuen Öko-Regelungen im GAP-Direktzahlungsgesetz um zwölf Monate. Damit kommen wir einem Wunsch der Länder und der Branche nach. Ein zu frühes Inkrafttreten einer Öko-Regelung für die Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und einer Öko-Regelung zur Biodiversität hätte zu Verwerfungen geführt. Nun können erfolgreiche Programme in den Ländern zunächst weiterlaufen. Die Fristverlängerung schafft Planungssicherheit, reduziert bürokratische Belastungen und ermöglicht eine praxisnahe Umsetzung. Das habe ich auch in meiner Rede klargemacht

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