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Corona-Hilfen im Überblick

Der Bundestag hat am 25. März ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen. Das gilt für Selbständige, Kleinunternehmer, Arbeitnehmer in Kurzarbeit, Mieter, Familien und das Gesundheitswesen.

Damit jeder schnell an die entsprechenden Hilfen kommt, ist es wichtig zu wissen, an welcher Stelle es welche Gelder gibt und wer im Einzelnen was bekommt.

Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer, deren Einkommen jetzt wegbricht, gibt es bekannte Mittel, die ausgeweitet werden. Dazu gehören die Kurzarbeit, der Kinderzuschlag und die Grundsicherung durch das Arbeitslosengeld II. So wurde der Zugang zum Kinderzuschlag (185 Euro je Kind) erleichtert und nur das aktuelle Einkommen wird berücksichtigt. Ein Betrachtung der letzten Monate findet nicht mehr statt. Beim Arbeitslosengeld II fällt die Vermögensprüfung weg, was vielen den Bezug ermöglicht. Beim Kurzarbeitergeld springt die Arbeitsagentur ein und übernimmt den Großteil des Lohns, um Arbeitsplätze zu erhalten.

Informationen zum Thema Kurzarbeit, Arbeitsrecht und Hartz IV gibt es hier. Wie man jetzt den Kinderzuschlag erhält, erfährt man hier.

Mieter

Wir wollen verhindern, dass Menschen ihre Wohnung und Unternehmen ihre Geschäfts- und Betriebsräume verlieren, allein weil sie infolge der Pandemie unter vorübergehenden Einnahmeausfällen leiden. Deshalb darf privaten und gewerblichen Mietern befristet von Anfang April bis Ende Juni nicht gekündigt werden, wenn die Mieten nicht bezahlt werden können. Das gilt auch für Pachtverträge und Verträge mit Strom- und Wasserversorgern sowie Telekommunikationsanbietern.

Wichtig dabei ist aber: Die Pflicht zur Zahlung der Miete besteht weiterhin. Der Mieter muss zudem eidesstattlich erklären, dass die vorübergehende Nichtzahlung Corona-bedingt ist.

Damit sich die Last aber nicht auf die Vermieter verlagert, sind auch diese beim Maßnahmenpaket berücksichtigt. So müssen zum einen die zunächst nicht gezahlten Mieten bis Ende Juni 2022 wieder zurückgezahlt werden. Zum anderen dürfen Vermieter, die wegen ausbleibender Mietzahlungen selbst in ernsthafte Schwierigkeiten geraten würden, eine Härtefallregelung. Danach gibt es eine Möglichkeit zur Aussetzung der Mietzahlungen nicht.

Weitere Informationen für Mieter und Vermieter gibt es hier.

Steuerzahler

Für Steuerzahler im Allgemeinen wurden ebenfalls Möglichkeiten zur Entlastung geschaffen. Wer direkt von der Corona-Epidemie betroffen ist, erhält zum Beispiel die Möglichkeit zur Stundung seiner Steuerzahlungen. Das gilt für die Einkommensteuer genauso wie für Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Auch die Stundung von Vorauszahlungen ist möglich. Zusätzlich wird auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden bis zum Ende des Jahres verzichtet.

Zentrale Ansprechpartner sind die zuständigen Finanzämter. Weitere Informationen zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen gibt es hier.

Kleine Unternehmen

Ein starker Fokus der Hilfspakete liegt auf den Kleinstunternehmen, in denen wenige Mitarbeiter oder Solo-Selbständige ihre Existenz gefährdet sehen. Insgesamt 50 Milliarden Euro gibt der Bundestag dazu frei. Unternehmen bis zu fünf Mitarbeitern erhalten 9.000 Euro für drei Monate. Unternehmen mit fünf bis zu zehn Mitarbeitern erhalten 15.000 Euro für drei Monate. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und Helfen dabei, Mieten zu zahlen und laufende Kosten zu decken.

Die Auszahlung für kleine Unternehmen läuft über die Landesförderbanken. In Rheinland-Pfalz ist das die Investitions- und Strukturbank, deren Kontaktdaten hier zu finden ist.

Den Antrag und die wichtigsten Fragen und Antworten gibt es hier:

Zusätzlich haben auch die Bundesländer Hilfsprogramme aufgelegt. In Rheinland-Pfalz wird das Bundesprogramm mit zusätzlichen Darlehen und Zuschüssen flankiert. So werden die 9.000 bzw. 15.0000 des Bundes für kleine Unternehmen um je 10.000 Euro Landesdarlehen ergänzt. Unternehmen ab elf bis 30 Mitarbeitern erhalten 30.000 Euro Darlehen zuzüglich einem Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.

Die Darlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei. Enthalten ist eine Haftungsfreistellung der Hausbank in Höhe von 90 Prozent der Darlehenssumme. Weitere Informationen über die Hilfen des Landes Rheinland-Pfalz gibt es hier.

Mittelgroße Unternehmen

Auch für mittelgroße Unternehmen mit mehr als zehn und weniger als 250 Mitarbeitern sowie unter 50 Millionen Euro Jahresumsatz wurden Hilfen beschlossen. Der Bund stattet die KfW mit Mitteln aus, damit sie Überbrückungskredite für angeschlagene Unternehmen anbieten kann. Jede Unternehmensgruppe kann hier bis zu einer Milliarde Euro beantragen. Damit die Gelder schnell fließen wird bei Krediten bis zu drei Millionen Euro komplett auf eine Bonitätsprüfung verzichtet und bei Krediten bis zehn Millionen Euro gelten vereinfachte Überprüfungsverfahren.

Die Hilfen für mittelgroße Unternehmen laufen über die Hausbanken. Hier liegen die zentralen Ansprechpartner. Die KfW unterstützt diese hierbei, indem sie 90 Prozent des Ausfallrisikos übernimmt. Die Banken erhalten damit wesentliche Sicherheiten vom Staat und können schneller handeln. Informationen über die KfW-Kredite gibt es hier.

Zusätzlich gibt es für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern einen KfW-Schnellkredit für Anschaffungen und laufende Kosten. Möglich sind Kredite bis zu 800.000 Euro. Die KfW übernimmt hier 100% des Bankenrisikos. Weitere Informationen gibt es hier.

Größere Unternehmen

Für größere Unternehmen wurde der in der Finanzkrise aufgelegte Finanzmarktfonds umgewidmet zu einem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Dieser hilft Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro, Umsatzerlösen von mehr als 50 Millionen Euro und mehr als 249 Mitarbeitern.

Für diese Großunternehmen, die vor Pleiten und fremden Übernahmen geschützt werden sollen, gibt es neben Garantien und Kredite auch die Möglichkeit zur Kapitalbeteiligung durch den Bund. Wer durch die Krise in Gefahr gerät, erhält die Hilfe des Staates. Diese Hilfen laufen über den Kontakt mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Weite Informationen und Kontaktdaten gibt es hier.

Stand: 15.04.2020

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