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16.11.2023
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Was das historische Urteil des Bundesverfassungs-gerichtes bedeutet

Noch nie wurde ein Haushalt des Bundes für nichtig erklärt – gestern war das zum ersten Mal der Fall.
Noch nie wurde ein Haushalt des Bundes für nichtig erklärt – gestern war das zum ersten Mal der Fall. Als einer der 197 Kläger habe ich drauf gehofft, dass das Verfassungsgericht eine so grundlegende Entscheidung gegen die Haushaltstricksereien der Ampel trifft. Dass das Bundesverfassungsgericht uns aber in allen Punkten gefolgt ist, war für viele überraschend.

Die Schuldenbremse ist als Garant tragfähiger Haushaltspolitik fest in unserem Grundgesetz verankert. In der Corona-Pandemie haben wir von der Ausnahmeregel der Schuldenbremse Gebrauch gemacht. 2021 stiegen die Staatsschulden um 162 Milliarden Euro auf 2,476 Billionen Euro.

Im Februar 2022 hat Finanzminister Lindner 60 Milliarden Euro der Corona-Mittel nachträglich umgewidmet und in den Klima- und Transformationsfonds verschoben. Der KTF wurde damit von 40 auf 100 Milliarden Euro aufgestockt. Durch eine Änderung der Buchungsregel wurden diese 60Milliarden Euro in voller Höhe dem staatlichen Defizit 2021 zugeschlagen, obwohl die Gelder erst in den Folgejahren ausgegeben werden sollten. Das Ergebnis: Die Ampel konnte auf dem Papier die Schuldenbremse einhalten und musste gleichzeitig keine Einschnitte bei den eigenen Wahlversprechen machen.

Dieses Vorgehen ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verfassungswidrig. Die Schuldenbremse darf nicht durch Nebenhaushalte und schuldenfinanzierte Sondervermögen umgangen werden. Aus meiner Sicht trifft das Urteil auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Doppelwumms) und die Aktienrente; beide wurden ähnlich verfassungswidrig gebucht.

Bei der Frage, wie die Ampel das entstandene Finanzloch nun kompensiert, ist für mich klar: Steuererhöhungen wären in der schlechten wirtschaftlichen Lage Gift. Die Ampel muss jetzt endlich Prioritäten setzen: es darf nur noch finanziert werden, was die Wirtschaft stützt und Anreize für Arbeit schafft.

Das heißt: das Bürgergeld darf nicht erhöht, kein weiteres Personal mehr für die Ministerien eingestellt und soziale Versprechungen nicht umgesetzt werden. Eine Aussetzung der Schuldenbremse wird es mit uns nicht geben.

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